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Qualifikation: Sonstige (notfall-)medizinische Ausbildung
Wohnort: Baden-Württemberg
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Ebenezer Scrooge (26.06.2015), Maverick83 (26.06.2015)
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Qualifikation: Notfallsanitäter (Deutschland)
Wohnort: Baden-Württemberg
Beruf: Analyst
Danksagungen: 948
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Qualifikation: Notfallsanitäter (Deutschland)
Wohnort: Baden-Württemberg
Beruf: Notfallsanitäter
Danksagungen: 1522
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h30 (26.06.2015)
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Qualifikation: Rettungssanitäter
Rettungsassistent
Wohnort: Baden-Württemberg
Beruf: Betriebswirt/Controller
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Was ist mit den restlichen Rettungsassistenten
Wenn da mal nicht eine neue Lunte für viel Sprengstoff gezündet worden ist.
Zitat von »colt28«
Was ist mit den restlichen Rettungsassistenten
Da die Kassen für das Notwendigste und kein "nice-to-have" bezahlen (dürfen), wird wohl jemand ausgerechnet haben dass in BaWü 2.500 NotSan benötigt werden. Und mehr werden die Kassen eher nicht bezahlen. Wie die Verteilung funktionieren soll, würde mich sehr interessieren.
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Qualifikation: Notfallsanitäter (Deutschland)
Wohnort: Nordrhein-Westfalen
Beruf: Notfallsanitäter
Danksagungen: 700
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Qualifikation: Dipl. Rettungssanitäter/-in SRK/HF (Schweiz)
Wohnort: Schweiz
Beruf: im Innendienst
Danksagungen: 1238
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Qualifikation: Notfallsanitäter (Deutschland)
Wohnort: Bremen
Beruf: Luftrettung
Danksagungen: 1576
Warum?Wenn da mal nicht eine neue Lunte für viel Sprengstoff gezündet worden ist.
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Harun (30.06.2015)
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Qualifikation: Rettungsassistent
Rettungssanitäter/-in Niveau HF (Schweiz)
Wohnort: Schweiz
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Zitat
Warum?Wenn da mal nicht eine neue Lunte für viel Sprengstoff gezündet worden ist.
Weil jeder der mal ne RettAss Urkunde hatte, gerne die NotSan Ausbildung auf kosten der KK machen möchte?
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Qualifikation: Arzt
Notarzt
Wohnort: Baden-Württemberg
Beruf: Arzt
Danksagungen: 1051
Zitat
Warum?Wenn da mal nicht eine neue Lunte für viel Sprengstoff gezündet worden ist.
Weil jeder der mal ne RettAss Urkunde hatte, gerne die NotSan Ausbildung auf kosten der KK machen möchte?
Jop, warum sollte er es auf eigene Kosten machen sollen?
Wenn derjenige den Anforderungen entspricht hat er ein Anrecht darauf.
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Harun (30.06.2015)
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Qualifikation: Rettungsassistent
Wohnort: Schleswig-Holstein
Beruf: Bildungsarchitekt
Danksagungen: 1561
Zitat
Warum?Wenn da mal nicht eine neue Lunte für viel Sprengstoff gezündet worden ist.
Weil jeder der mal ne RettAss Urkunde hatte, gerne die NotSan Ausbildung auf kosten der KK machen möchte?
Jop, warum sollte er es auf eigene Kosten machen sollen?
Wenn derjenige den Anforderungen entspricht hat er ein Anrecht darauf.
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Harun (30.06.2015), Johannes D. (02.07.2015)
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Qualifikation: Notfallsanitäter (Deutschland)
Wohnort: Bremen
Beruf: Luftrettung
Danksagungen: 1576
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Qualifikation: Rettungsassistent
Wohnort: Schleswig-Holstein
Beruf: Bildungsarchitekt
Danksagungen: 1561
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Qualifikation: Notfallsanitäter (Deutschland)
Wohnort: Bremen
Beruf: Luftrettung
Danksagungen: 1576
Wenn du möchtest, dass dein AG dich zur Weiterbildung schickt, musst du es ihm schmackhaft machen. Er ist nicht dazu verpflichtet dich zu schicken. Wenn du die Auswahl unfair findest, sprich doch mal mit dem BR. Unser BR hat ein Losverfahren durchgesetzt, weil eine Auswahlverfahren, dass alle als fair bezeichnen würden, nicht möglich war.M. E. findet somit aber eine Ungleichbehandlung bei der Auswahl der Rettungsassistenten statt, die eine Überleitung finanziert bekommen, weil der Arbeitgeber sie zu den refinanzierten Überleitungslehrgängen schickt.
Die Arbeitnehmerposition der Rettungsassistenten wird mit dieser Vorgabe drastisch geschwächt. Die berufliche Existenz der Rettungsassistenten die eine Überleitung nicht machen können, weil sie vom Arbeitgeber nicht nominiert werden, bzw. nicht die finanziellen Mittel haben (bei den jetzigen Gehältern kein Wunder) ist nicht mehr gewährleistet.
Tatsächlich entscheidet nicht häufig der Arbeitgeber Personen zur Überleitung zu schicken, die Führungspositionen innehaben und für den Arbeitgeber äußerst loyal erscheinen, die tatsächliche Qualität der nominierten Personen für diese Ausbildung ist mehr als fraglich. Es werden bei der Überleitung unglaublich Wert auf Kommunikation, ökonomische Regeln des Rettungsdienstes gelegt und die Prüfer zur Überleitung NotSan kennen noch nicht mal PHTLS und lassen Personen durchfliegen die medizinisch auf dem Stand der Dinge sind, für die z.B. PHTLS gelebte Praxis ist.
Grundlegend möchte ich noch folgenden Gedankengang loswerden: "Wenn der Notfallsanitäter eine bundesweit anerkannte Ausbildungsqualifikation darstellt, wieso kann gerade im Rahmen von Überleitungen die Ausbildungsmöglichkeit regional begrenzt werden?
Mittlerweile ist es unübersehbar, das es nur von (gewollten?) Fehlern Rund um den Notfallsanitäter hagelt. Letztendlich werden die Fehler auf den Rücken der Bediensteten im Rettungsdienst ausgetragen. Sozial ist halt uncool.
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Harun (30.06.2015)
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Qualifikation: Rettungsassistent
Wohnort: Baden-Württemberg
Beruf: Rettungsdienst-Lobbyist
Danksagungen: 5284
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Qualifikation: Rettungsassistent
Wohnort: Schleswig-Holstein
Beruf: Bildungsarchitekt
Danksagungen: 1561
M. E. findet somit aber eine Ungleichbehandlung bei der Auswahl der Rettungsassistenten statt [...].
Die berufliche Existenz der Rettungsassistenten die eine Überleitung nicht machen können, [...] ist nicht mehr gewährleistet.
Sozial ist halt uncool.
Es werden bei der Überleitung unglaublich Wert auf Kommunikation, ökonomische Regeln des Rettungsdienstes gelegt [...]
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Daniel Grein (01.07.2015)
Zum heutigen Zeitpunkt möglicherweise ja, Morgen wird leider das imaginäre real werden, da nicht die Qualität, der Beruf des NotSan oder die Veränderung schon gar nicht das Wohl der Patienten im Vordergrund stehen werden, sondern rein ökonomische Grundsätze. Da spielt die Existenz des Einzelnen keinerlei Rolle mehr.
Zitat
Die Fehler die du siehst, sind imaginär.
Widersprichst du dir hier nicht selber? Kann Gleichberechtigung und Gerechtigkeit durch ökonomische Zwänge ersetzt werden?
Zitat
Wenn du möchtest, dass dein AG dich zur Weiterbildung schickt, musst du es ihm schmackhaft machen. Er ist nicht dazu verpflichtet dich zu schicken. Wenn du die Auswahl unfair findest, sprich doch mal mit dem BR. Unser BR hat ein Losverfahren durchgesetzt, weil eine Auswahlverfahren, dass alle als fair bezeichnen würden, nicht möglich war.
Es geht in erster Linie um Notfallmedizin, sekundär aber sicherlich wünschenswert ist eine verbesserte Kommunikation mit allen Beteiligten im Rettungsdienst (Kollegen, Patienten, Führungskräften) Aber es spricht für den heutigen Zeitgeist, das im unglaublichen Maße gelernt wird zu reden, während das Handlungsvermögen immer kürzer tritt. Zweifelsohne wird ein zeitgemäßer neuer Rettungsmensch gezüchtet.
Zitat von »colt28«
M. E. findet somit aber eine Ungleichbehandlung bei der Auswahl der Rettungsassistenten statt [...].
Die berufliche Existenz der Rettungsassistenten die eine Überleitung nicht machen können, [...] ist nicht mehr gewährleistet.
Sozial ist halt uncool.
Was alles nichts daran ändert, dass deine Aussage "jeder RettAss hat ein Anrecht (vermutlich im Sinne eines Anspruchs im juristischen Sinne) auf eine von den Krankenkassen finanzierte Überleitungsprüfung" falsch ist. Da helfen auch alle Ausweichmanöver nichts.
Zitat von »colt28«
Es werden bei der Überleitung unglaublich Wert auf Kommunikation, ökonomische Regeln des Rettungsdienstes gelegt [...]
... was ja auch Sinn der ERGÄNZUNGSprüfung ist. Nur um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: es geht nicht darum, eine zweite Rettungsassistentenprüfung vorzunehmen. Es ist ausdrücklich Aufgabe der Ergänzungsprüfung, AUSSCHLIEßLICH Inhalte abzuprüfen, die durch die Rettungsassistentenprüfung nicht sichergestellt sind. Das sind u.a. genau die von dir im Zitat kritisierten Ausbildungsthemen des Notfallsanitäters.