Lieber Besucher, herzlich willkommen! Rettungsfachpersonal.de ist das informative und aktuelle Forum für Fachpersonal im Rettungsdienst | Das Original!. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
Benutzerinformationen überspringen
Qualifikation: Sonstige (notfall-)medizinische Ausbildung
Wohnort: Baden-Württemberg
Danksagungen: 53
Benutzerinformationen überspringen
Qualifikation: Rettungsassistent
Gesundheits- und Krankenpfleger/-in
Wohnort: Hessen
Beruf: RA, Krankenpfleger, Arbeitsmedizinischer Assistent, freiberuflicher Dozent + Supervisor, Renter
Danksagungen: 650
Benutzerinformationen überspringen
Qualifikation: Rettungsassistent
Wohnort: Baden-Württemberg
Beruf: Rettungsdienst-Lobbyist
Danksagungen: 5674
Benutzer, die sich für diesen Beitrag bedankt haben:
dens (09.10.2015)
Benutzerinformationen überspringen
Qualifikation: Rettungsassistent
Wohnort: Schleswig-Holstein
Beruf: Chief
Danksagungen: 3565
Benutzer, die sich für diesen Beitrag bedankt haben:
Alrik (10.10.2015)
Benutzerinformationen überspringen
Qualifikation: Notfallsanitäter (Deutschland)
Wohnort: Nordrhein-Westfalen
Beruf: Notfallsanitäter
Danksagungen: 766
Benutzerinformationen überspringen
Qualifikation: Rettungsassistent
Wohnort: Schleswig-Holstein
Beruf: Chief
Danksagungen: 3565
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »GuyFawkes« (09.10.2015, 21:16)
Benutzerinformationen überspringen
Qualifikation: Notfallsanitäter (Deutschland)
Wohnort: Nordrhein-Westfalen
Beruf: Notfallsanitäter
Danksagungen: 766
Benutzerinformationen überspringen
Qualifikation: Rettungsassistent
Wohnort: Schleswig-Holstein
Beruf: Chief
Danksagungen: 3565
Ich muss sagen, dass ich nicht davon überzeugt bin, dass es sinnvoll ist für jeden Mist den §34 StGB zu bemühen...
Dafür hätte der RTW Besatzung vermutlich auch klar sein müssen, dass die Patientin bei Nichttransport verstirbt und ob das (also der nun tatsächlich eingetretene Tod) am Ende eine Folge gewesen ist steht ja auch noch auf einem anderen Blatt.
Benutzerinformationen überspringen
Qualifikation: Notfallsanitäter (Deutschland)
Wohnort: Nordrhein-Westfalen
Beruf: Notfallsanitäter
Danksagungen: 766
Mit der Begründung kann ich dann auch den 250kg Patienten auf der Standardtrage transportieren...
Benutzer, die sich für diesen Beitrag bedankt haben:
Blutverlust (28.10.2015)
Benutzerinformationen überspringen
Qualifikation: Rettungsassistent
Wohnort: Schleswig-Holstein
Beruf: Chief
Danksagungen: 3565
Mit der Begründung kann ich dann auch den 250kg Patienten auf der Standardtrage transportieren...
Das ist jetzt nicht dein Ernst, oder? Machst du sonst keine Risikoabwägung?
Aus meiner Sicht besteht ein erheblicher Unterschied zwischen einer angepaßten Patientenfahrt auf einem Klinikgelände inkl. provisorischer Sicherung der ITH-Trage auf der RTW-Trage sowie dem bewussten Überladen einer Fahrtrage mit einem nicht geeigneten Patienten.
Benutzerinformationen überspringen
Qualifikation: Notfallsanitäter (Deutschland)
Wohnort: Nordrhein-Westfalen
Beruf: Notfallsanitäter
Danksagungen: 766
Nehmen wir an, die RTW-Besatzung nimmt das Risiko auf sich und aus irgendeinem Grund schmiert die nachweislich unzureichend gesicherte Trage ab. Die Patientin verstirbt.
Was dann? Wer setzt sich den Hut auf? Die Notärztin? Die Ärztin von der ITS?
Benutzerinformationen überspringen
Qualifikation: Notfallsanitäter (Deutschland)
Wohnort: Baden-Württemberg
Beruf: Notfallsanitäter
Danksagungen: 1570
Benutzer, die sich für diesen Beitrag bedankt haben:
dens (09.10.2015), El Mosquito (10.10.2015)
Benutzerinformationen überspringen
Qualifikation: Rettungsassistent
Wohnort: Schleswig-Holstein
Beruf: Chief
Danksagungen: 3565
Benutzer, die sich für diesen Beitrag bedankt haben:
wwalla (11.10.2015)
Benutzerinformationen überspringen
Qualifikation: Notfallsanitäter (Deutschland)
Wohnort: Nordrhein-Westfalen
Beruf: Notfallsanitäter
Danksagungen: 766
Benutzerinformationen überspringen
Qualifikation: Notfallsanitäter (Deutschland)
Wohnort: Schleswig-Holstein
Beruf: Cand. med. / RFP / Dozent
Danksagungen: 2023
Nehmen wir an, die RTW-Besatzung nimmt das Risiko auf sich und aus irgendeinem Grund schmiert die nachweislich unzureichend gesicherte Trage ab. Die Patientin verstirbt.
Was dann? Wer setzt sich den Hut auf? Die Notärztin? Die Ärztin von der ITS?
Dann werden wir wohl auch Patienten auf Schaufeltragen und Spineboards besser nicht mehr auf unserer Fahrtrage ins Krankenhaus fahren.
Benutzer, die sich für diesen Beitrag bedankt haben:
Harris NRÜ (09.10.2015)
Benutzerinformationen überspringen
Qualifikation: Notfallsanitäter (Deutschland)
Wohnort: Nordrhein-Westfalen
Beruf: Notfallsanitäter
Danksagungen: 766
Man könnte auch das Fass eines möglichen Organisationsverschuldens des ITH Betreibers aufmachen, da er von dieser Problematik ja sicher wusste.
Benutzerinformationen überspringen
Qualifikation: Notfallsanitäter (Deutschland)
Wohnort: Baden-Württemberg
Beruf: Notfallsanitäter
Danksagungen: 1570
meist sind auch noch etliche weitere Geräte zu transportieren.
Benutzerinformationen überspringen
Qualifikation: Notfallsanitäter (Deutschland)
Wohnort: Schleswig-Holstein
Beruf: Cand. med. / RFP / Dozent
Danksagungen: 2023
Benutzerinformationen überspringen
Qualifikation: Rettungsassistent
Wohnort: Baden-Württemberg
Beruf: Rettungsdienst-Lobbyist
Danksagungen: 5674
2 Besucher